Informationen aus der Gesellschaft - OUP 01/2018

Antrag zur Änderung der Satzung während der Mitgliederversammlung am Freitag, den 27. April 2018 um 17 Uhr im Kongresshaus Baden-Baden
Ankündigung

Laut Beschluss der VSOU-Vorstandssitzung vom 24.11.2017 sollen Paragraph 9, Absatz 4 und Paragraph 10, Absatz 1 in der Satzung ergänzt werden.

Bisheriger Wortlaut §9

(4) Fakultativ können dem Vorstand ein Ehrenvorstand und ein Ehrenpräsident, jeweils mit Stimmrecht, ergänzend angehören.

Neuer Wortlaut §9

(4) Fakultativ können dem Vorstand ein Ehrenvorstand und ein Ehrenpräsident, jeweils mit Stimmrecht, ergänzend angehören. Das Stimmrecht eines Ehrenvorstands und eines Ehrenpräsidenten ist jeweils auf 4 Jahre begrenzt.

Bisheriger Wortlaut §10

(1) Die Vorstandsmitglieder werden in geheimer Wahl von der ordentlichen Mitgliederversammlung in getrenntem Wahlgang auf die Dauer von 4 (vier) Jahren gewählt. Wählbar ist jedes ordentliche Mitglied des Vereins. Der Gewählte soll die absolute Mehrheit der Anwesenden auf sich vereinigen. Wenn alle Kandidaten die absolute Mehrheit verfehlen, ist eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmzahl durchzuführen. Gewählt ist, wer in diesem Wahlgang die Mehrheit der gültigen Ja-Stimmen auf sich vereinigt.

Neuer Wortlaut §10

(1) Die Vorstandsmitglieder werden in geheimer Wahl von der ordentlichen Mitgliederversammlung in getrenntem Wahlgang auf die Dauer von 4 (vier) Jahren gewählt. Wählbar ist jedes ordentliche Mitglied des Vereins. Der Gewählte soll die absolute Mehrheit der Anwesenden auf sich vereinigen. Wenn alle Kandidaten die absolute Mehrheit verfehlen, ist eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmzahl durchzuführen. Gewählt ist, wer in diesem Wahlgang die Mehrheit der gültigen Ja-Stimmen auf sich vereinigt. Wahlvorschläge sind dem Vorstand über die Geschäftsstelle mindestens 2 Monate im Voraus vor der Mitgliederversammlung mitzuteilen.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung mit Tagesordnung und Berücksichtigung dieses Antrags wird in Kürze in einer der nächsten Ausgaben der OUP und auf der Homepage veröffentlicht.

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