Thema: 29. Jahrestagung der Vereinigung für Kinderorthopädie
Ort: Frankfurt a. M.
Anmeldung/Information:
Tel.: 0 6172 6796-0
www.kinderorthopaedie.org
28. April-1. Mai 2015 in München
Thema: 132. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, Chirurgische Heilkunst im Wertewandel
Ort: ICM – Internationales Congress Center München Messegelände
Anmeldung und Information:
MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG
Tel.: 0911 39 316-24
Fax: 0911 39 316–56
pereira@mcn-nuernberg.de,
www.chirurgie2015.de
29. April, 01. und 02. Mai 2015 in Baden-Baden
Thema: Fachkundekurse der Deutschsprachigen Internationalen Gesellschaft für Extracorporale Stosswellentherapie e.V.
Ort: Baden-Baden
Anmeldung/Information:
info@institut-ade.de, www.digest-ev.de
info@digest-ev.de
30. Der Hintergrund ist an die falsche Stelle gerutschtApril bis 2. Mai 2015 in
Baden-Baden
Thema: 63. Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und
Unfallchirurgen e.V.
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen zeigt auf, wie zukünftig der Korruption im Gesundheitswesen begegnet werden soll**. Sie kann mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden. Der gesetzlichen Krankenversicherung sollen durch Korruption und Falschabrechnung jährlich zwischen 5 und 18 Mrd. Euro verloren gehen.
Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden, dass zivilrechtliche Arzthaftungsansprüche von Patienten trotz eines laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens verjähren können (Urteil vom 2. Juli 2014, Az. 1 W 37/13).
Anmerkung: Wegen seiner exemplarischen Begründung zur Aufklärungspflicht wird das Urteil ausführlich referiert.
Zum Sachverhalt:
Die Klägerin erlitt bei einer Herzkatheteruntersuchung eine Dissektion der Arteria femoralis. Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche u.a. mit der Begründung geltend, die Aufklärung durch einen Medizinstudenten im Praktischen Jahr sei unzulässig gewesen.