Die Kinder-und Jugendorthopädie wird heute leichtfertig und törichterweise gern als Randbereich des großen Fachs der Orthopädie und Unfallchirurgie angesehen. Ohne tiefgreifende Kenntnisse über die physiologischen Entwicklungen und biologischen Anpassungsvorgänge im Wachstumsalter ist ein Verständnis der Krankheitsbilder des ausgewachsenen Bewegungsapparats unmöglich. Dabei gibt es in keinem orthopädischen Teilgebiet mehr Diagnosen und operative Maßnahmen zur Behandlung unser Kinder und Jugendlichen. Die drei in diesem Heft angeschnitten Themen können also nur ein Schlaglicht auf die Kinder- und Jugendorthopädie werfen. Sie behandeln mit der von Thielemann verfassten Arbeit zur schmerzhaften Hüfte und dem Überblick über Rückenschmerzen im Wachstumsalter (Wirth) Themen aus dem Alltag der Kinder-und Jugendorthopädie. Der Beitrag von Doepner zur minimalinvasiven Diagnostik und Therapie von knöchernen Veränderungen am Skelett zeigt, dass auch in der Kinderorthopädie minimalinvasive und technisch verfeinerte Methoden unter Nutzung modernster Technik Verwendung finden. Durch die Umgehung von Röntgenstrahlen sind sie aufs Wachstumsalter besonders zugeschnitten. Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre und Vorfreude auf zukünftige Artikel aus der Kinder- und Jugendorthopädie.
Die Kindertraumatologie ist ein spannender Tätigkeitsbereich von den neonatalen, meist geburtstraumatischen Frakturen bis hin zu den Übergangsfrakturen der Adoleszenten und endet mit dem Fugenschluss und der damit dokumentierten skelettalen Reife. Dabei spielt über die gesamte Zeit das Wachstum als vierte Dimension eine entscheidende Rolle, die für jeden Patienten eingeschätzt und individuell abgewogen werden muss. Über die Beurteilung der Fraktur, ihrer Stabilität und der Potenz der nächstgelegenen Fuge kommen wir zu einer persönlichen Wachstumsprognose und erst danach zu einer Therapieentscheidung. Die traumatologischen Arbeiten dieses Hefts spiegeln dieses Grundprinzip kindertraumatologischer Entscheidungsfindung wider. Henk und Mitarbeiter haben Osteosynthesen im Alter unter 3 Jahren einem kritischen Review unterzogen. In diesem Alter „verwächst“ sich tatsächlich noch vieles, trotzdem gibt es klare OP-Indikationen. Damit aber diese Indikationen nicht verwaschen werden, werden sie einer kritischen Kontrolle unterzogen. Adrian und Wessel haben sich der distalen Radiusfraktur angenommen, der häufigsten Fraktur im Kindesalter überhaupt mit einer Altersspitze bei den Kleinkindern. In direkter Nähe zu einer der potentesten Fugen führt das Remodelling zur Korrektur auch deutlicher Fragmentverkippungen, sodass hier die Indikation zur Osteosynthese – in guter Absprache mit den Eltern – sehr zurückhaltend gestellt werden kann. Über den Kirschner-Draht hinausgehende Osteosyntheseverfahren sollten hier eine Seltenheit sein, werden aber immer wieder – in Unkenntnis der Korrekturpotenz oder um ihr zuvorzukommen – eingesetzt. Fernandez und Eberhardt beleuchten die Arthroskopie als Tool in der Kindertraumatologie. Hier sind ältere Kinder und Jugendliche im Fokus. Die Möglichkeiten werden aufgezeigt und auch die (eher kinderorthopädischen) Differenzialdiagnosen erwähnt. Drei sehr unterschiedliche Aspekte der Kindertraumatologie werden Ihnen somit in diesem Heft präsentiert und wecken ggf. auch Neugier, die z.B. im Rahmen der Jahrestagung der Sektion Kindertraumatologie der DGU im Mai in Essen gestillt werden kann.
Prof. Dr. Thomas Wirth
Prof. Dr. Dr. Peter Schmittenbecher
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Jörg Jerosch
Hauptschriftleiter OUP
Prof. Dr. Dr. Peter Schmittenbecher
Städtisches Klinikum Karlsruhe
Prof. Dr. Thomas Wirth
Klinikum Stuttgart
Orthopädische Klinik des OLGAHOSPITAL
heute kann ich Ihnen unsere Zeitschrift „Orthopädische und Unfallchirurgische Praxis“ im neuen Layout präsentieren.
Die OUP erscheint inzwischen im achten Jahr im Deutschen Ärzteverlag, und der Verlag ist im letzten Jahr mit dem Vorschlag an die Herausgeber und Schriftleiter herangetreten, das Layout der OUP zu überarbeiten und sie klarer und aufgeräumter zu gestalten. Die Anpassung des Layouts und der Typografie an die jüngsten Entwicklungen und eine bessere Lesbarkeit der Beiträge standen dabei im Vordergrund. Behutsam wurden die Seiten überarbeitet, um zu gewährleisten, dass Sie als Leser Ihre OUP auch im neuen Layout noch wiedererkennen. Die Signaturfarbe unserer Gesellschaft VSOU spielt im neuen Layout eine größere Rolle als Gestaltungselement, beispielsweise als Farbe für Überschriften und Zwischenüberschriften in den Beiträgen. Auf der Titelseite wurde mehr Raum für Bildelemente geschaffen, der Platz für Text wurde dagegen stärker strukturiert und reduziert.
Wir Herausgeber und Schriftleiter sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden, und wir hoffen, dass auch Sie an der Neugestaltung unserer Zeitschrift Gefallen finden. Wir freuen uns über Ihre Reaktionen: Wie gefällt Ihnen die neu gestaltete Zeitschrift, was gefällt Ihnen besonders gut, was gefällt Ihnen nicht?
Herzlichst
Ihr Prof. Dr. med. Dr. h.c. Jörg Jerosch
Hauptschriftleiter OUP
im vorliegenden Schwerpunktheft zum Thema Fuß und Sprunggelenk ist es uns gelungen, maßgebliche Autoren aus dem deutschen Sprachraum in ihrem Spezialgebiet zu gewinnen. Eine Vielzahl von Autoren war oder ist im Vorstand der D.A.F. aktiv.
Herr Kollege Dohle stellt in einem hervorragenden Übersichtsreferat die aktuellen Therapiekonzepte für den Hallux valgus dar. Herr Kollege Frank ruft uns allen nochmals das schwierige und nach wie vor oft nicht adäquat therapierte klinische Problem der Tibialis-posterior-Sehneninsuffizienz mit den aktuellen Therapiekonzepten in Erinnerung. Frau Kollegin Fuhrmann ist es gelungen, das schwierige Thema der Kleinzehendeformitäten plastisch zusammenzufassen. Herr Kollege Hamel, als absoluter Kenner des kindlichen Fußes, hat versucht, das so praxisrelevante Thema des kindlichen Fußes in einem Beitrag so sinnvoll zusammenzufassen. Wer hier weiter ins Detail gehen will, dem sei sein gerade veröffentlichtes Buch im Springer Verlag zum Thema „Operative Behandlung von Fuß und Sprunggelenk im Kindes- und Jugendalter“ ans Herz gelegt.
Herr Ajali stellt die aktuellen Konzepte zur Knorpeltherapie am Sprunggelenk vor. Herr Herwig bespricht die klinisch relevanten Nerven-Kompressions-Syndrome im Bereich des Fußes, welche meiner Erfahrung nach oftmals nicht ausreichend in der Differenzialdiagnostik bedacht werden, und Herr Breil-Wirth stellt die häufig zu spät diagnostizierte Tibialis-anterior-Sehnenruptur dar. Bei unklarer Fußheberparese sollte diese unbedingt in die differenzialdiagnostischen Überlegungen miteinbezogen werden. In meinem Übersichtsreferat zum Thema „Endoskopische Möglichkeiten im Bereich des Rückfußes“ greife ich neben der endoskopischen Kalkaneoplastik, welche zweifelsfrei eine sehr gute Therapieoption ist, auch das endoskopische Plantarfaszien-Release auf, welches meines Erachtens nicht zu so guten Ergebnissen führt wie die
Kalkaneoplastik.
Ich hoffe, dass wir mit diesem Heft ein klinisch relevantes Themenheft für Sie zusammengestellt haben, welches Ihnen die Arbeit am Patienten
erleichtert.
Abschließend möchte ich die Gelegenheit ergreifen und Frau Sabrina Imeraj aus dem Redaktionssekretariat der OUP für ihre langjährige Unterstützung von Prof. Siebert und mir außerordentlich im Namen der VSOU, der Herausgeber und der Schriftleitung der OUP zu danken. Es war für mich immer eine Freude, mit Frau Imeraj zusammenzuarbeiten. An der sehr positiven Entwicklung der OUP in den letzten Jahren hat sie erheblichen Anteil.
Die operative und konservative Behandlung der Arthrose stellt entsprechend der demografischen Entwicklung eine zunehmende Herausforderung an die konservativen und operativen Orthopäden. Die vorliegende Ausgabe
beschäftigt sich deshalb mit der konservativen und operativen Therapie der Gonarthrose und der Gonarthritis.
In Zeiten der zunehmenden Verknappung der medizinischen Ressourcen und der mangelnden finanziellen Honorierung der konservativen Therapie
ist die aufwendige Behandlung der Arthrose bzw. der Arthritis eine besondere Aufgabe.
Gerade bei dem Vorwurf zunehmender IGeL-Leistungen bei der Behandlung der Gonarthrose möchten wir die Evidenz der konservativen Therapie beleuchten. Des Weiteren stellt die Komplexität des Kniegelenks eine besondere Herausforderung an den Operateur. Die im Vergleich zur Hüftendo-
prothetik eingeschränkten postoperativen Ergebnisse mit einer durchschnittlichen Unzufriedenheit der Patienten von bis zu 20 % haben in den letzten Jahren zu verschiedenen Fragestellungen geführt. In den aktuellen wissenschaftlichen Publikationen werden vor allen Dingen die Wahl der Größe des Implantats, eine mögliche Malrotation und das Alignement für das postoperative Ergebnis verantwortlich gemacht. Diesbezüglich werden in zwei Artikeln sowohl die Rekonstruktion der Beinachse im Sinne einer Wiederherstellung des nativen Alignements und die endoprothetische Versorgung mit einer Individualimplantation vorgestellt.
Gibt es zu der aktuellen Versorgungsmöglichkeit mit Knieendoprothesen
Alternativen? Auch diese Frage beleuchten wir in einem Beitrag.
Ich danke allen Autoren für ihre engagierte Mitarbeit und die Erstellung der herausragenden und informativen Artikel.
Wir freuen uns auf eine weitere Vertiefung der Thematik auf der 67. Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen
vom 02.–04.05.2019 und laden Sie gemeinsam mit dem Co-Präsidenten
Prof. Christian Heiß nach Baden-Baden herzlich ein.
Univ.-Prof. Dr. med. Philipp Drees
Kongresspräsident der 67. Jahrestagung der VSOU
Dr. med. Thomas Klonschinski
Kongressseketretär der 67. Jahrestagung der VSOU
Nun noch ein Hinweis von Seiten der Herausgeber: Ab sofort wird das Redaktionssekretariat für die OUP von Martina Hasenclever in Neuss betreut, sie hat die Aufgabe zum 1. Februar übernommen. Alle Kontaktdaten finden Sie im Impressum auf Seite 184
Für eine intravenöse Injektion ist in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Nr. 253 GOÄ vorgesehen. Diese beinhaltet die Punktion der Vene und die anschließende Einbringung des Medikamentes. Für intravenöse Injektionen über eine Venenverweilkanüle und die prophylaktische Anlage einer Venenverweilkanüle ergeben sich für die Abrechnung zum Beispiel die folgenden Konstellationen:
1. Die Venenverweilkanüle wird prophylaktisch gelegt, um bei Bedarf zum Beispiel im Rahmen eines operativen Eingriffs in Lokalanästhesie ein Medikament injizieren zu können.
2. Die Venenverweilkanüle wird gelegt, um eine Infusionstherapie durchzuführen und es wird nach Anlage der Venenverweilkanüle die erste Infusion angeschlossen.
3. Die Venenverweilkanüle wird im Rahmen eines stationären Aufenthaltes gelegt, um mehrmals täglich ein Medikament zu verabreichen. Direkt nach Anlage der Verweilkanüle wird ein Medikament injiziert. Im Verlauf erfolgen zwei weitere Injektionen zu unterschiedlichen Zeiten am ersten Behandlungstag, jedoch ohne erneute Venenpunktion über die vorhandene Venenverweilkanüle.
Aus Sicht des Behandlers, Arztes und Operateurs stellen die rechtlichen Probleme rund um das Thema Aufklärung völlig nachvollziehbar hohe Hürden dar, die es im Alltag dennoch zu nehmen gilt. Immer wieder ist der Zeitpunkt der Aufklärung – neben weiteren inhaltlichen Schwierigkeiten – in der Rechtsprechung relevant.
Mit Urteil vom 12.12.2018 hat der für das Vertragsarztrecht zuständige 6. Senat des BSG entschieden, dass ermächtigte Krankenhausärzte nicht zum ärztlichen Notdienst (auch „KV-Notdienst“ oder „Ärztlicher Bereitschaftsdienst“) herangezogen werden dürfen (B 6 KA 59/17 R).
Wegen akuter Rückenschmerzen aufgrund langjährig bestehender Bandscheibenschäden wurden einem 50-jährigen Patienten von dessen Hausarzt binnen einer Woche viermal die Präparate Solu-Decortin und Diclofenac gleichzeitig in die Gesäßmuskulatur injiziert. Einige Stunden nach Verabreichung der vierten Spritze kollabierte der Patient zuhause. Er wurde mit Schüttelfrost, Atemschwierigkeiten und Schmerzen als Notfall im Krankenhaus aufgenommen, wo er sofort intensivmedizinisch behandelt wurde.
Was griffig klingt, entpuppt sich insbesondere in Detailfragen als komplexes Regelwerk, bei dem spezielle Vorgaben und Einbindungen noch gar nicht geklärt sind. Das Gesetz, das bereits zum 11.05.2019 in Kraft trat, veranlasst erhebliche Änderungen zahlreicher Normen, u.a. des SGB V, des Bundesmantelvertrags, der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, des EBM und des Sozialgerichtsgesetzes. Mit all seinen Regelungen greift der Gesetzgeber durchaus tief in die Praxisabläufe ein. Der KVNO-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Frank Bergmann warnte angesichts der umfangreichen Änderungen, die mit neuen Dokumentations- und Meldepflichten einhergehen, vor einem „Bürokratie-Tsunami“1.
„Patienten gegenüber herablassend.“, „Der Arzt ist eine Katastrophe”, „Schulnote 5 bis 6“ – so liest es sich bei einigen Ärzten auf dem Bewertungsportal Jameda.