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ARZT UND RECHT
Ausgabe: 05/2016
- Uwe Schulte-Sasse, Heilbronn - Bernhard Debong
Facharztstandard während Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft*
Der nachfolgende Beitrag beruht auf Vorträgen der Autoren auf den Chefarztseminaren der Arbeitsgemeinschaft für ArztRecht. Es wird die Organisationsverantwortung des Krankenhausträgers von der Auswahl-, Einteilungs- und Überwachungsverantwortung des Chefarztes abgegrenzt. Darüber hinaus werden die Pflichten des Arztes im Bereitschaftsdienst und in der Rufbereitschaft dargestellt.
Ausgabe: 04/2013
- Rechtsanwalt Dr. Christoph Osmialowski - Fachanwalt für Medizinrecht - Rechtsanwalt Dr. Bernhard Debong
Die neue Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Debong, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, KarlsruheRechtsanwalt Dr. Christoph Osmialowski, Fachanwalt für Medizinrecht, Karlsruhe
1. Grundlagen