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ARZT UND RECHT
Ausgabe: 03/2015 - Dr. jur. Dirk Schulenburg - MBA
Leitlinien, Richtlinien, Empfehlungen*

Für jede ärztliche Behandlung gilt als Sorgfaltsmaßstab der sogenannte Facharztstandard. Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten nach dem anerkannten und gesicherten Stand der medizinischen Wissenschaft des jeweiligen Fachgebiets zum Zeitpunkt der Behandlung zu betreuen. Nach § 630 a Abs. 2 BGB hat die Behandlung „nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen“.

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