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ARZT UND RECHT
Ausgabe: 01/2015
- Von Rechtsanwalt - Fachanwalt für Medizinrecht Sören Kleinke
Arzthaftungsansprüche verjähren auch bei laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen*
Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden, dass zivilrechtliche Arzthaftungsansprüche von Patienten trotz eines laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens verjähren können (Urteil vom 2. Juli 2014, Az. 1 W 37/13).