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ARZT UND RECHT
Ausgabe: 03/2019
- Torsten Nölling
Zusammenlegung von Orthopädie und Chirurgie bei der Bedarfsplanung
Torsten Nölling
Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 20.09.2018, in Kraft getreten am 16.01.2019, die Bedarfsplanungsrichtlinie an einer entscheidenden Stelle geändert: Ab sofort werden die Facharztgruppen der Chirurgen und Orthopäden gemeinsam geplant. Damit wird im Bereich der Bedarfsplanung die Zusammenlegung der Fächer in den Weiterbildungsordnungen nachvollzogen.
Hintergrund
Ausgabe: 02/2019
- Torsten Nölling
Ermächtigte Krankenhausärzte müssen nicht teilnehmen
Torsten Nölling
Mit Urteil vom 12.12.2018 hat der für das Vertragsarztrecht zuständige 6. Senat des BSG entschieden, dass ermächtigte Krankenhausärzte nicht zum ärztlichen Notdienst (auch „KV-Notdienst“ oder „Ärztlicher Bereitschaftsdienst“) herangezogen werden dürfen (B 6 KA 59/17 R).
Urteilsgründe