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ARZT UND RECHT
Ausgabe: 03/2019
- Torsten Nölling
Torsten Nölling
Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 20.09.2018, in Kraft getreten am 16.01.2019, die Bedarfsplanungsrichtlinie an einer entscheidenden Stelle geändert: Ab sofort werden die Facharztgruppen der Chirurgen und Orthopäden gemeinsam geplant. Damit wird im Bereich der Bedarfsplanung die Zusammenlegung der Fächer in den Weiterbildungsordnungen nachvollzogen.
Hintergrund
Ausgabe: 02/2019
- Torsten Nölling
Torsten Nölling
Mit Urteil vom 12.12.2018 hat der für das Vertragsarztrecht zuständige 6. Senat des BSG entschieden, dass ermächtigte Krankenhausärzte nicht zum ärztlichen Notdienst (auch „KV-Notdienst“ oder „Ärztlicher Bereitschaftsdienst“) herangezogen werden dürfen (B 6 KA 59/17 R).
Urteilsgründe
