Informationen aus der Gesellschaft - OUP 03/2020
Antrag zur Änderung der Satzung der VSOU Laut Beschluss des Vorstandes sollen §2, §4 und §11 der Satzung ergänzt werden.
Bisheriger Wortlaut § 2
§ 2 Zweck und Aufgaben
(1) Der Verein hat das Ziel, die Fort- und Weiterbildung sowie den wissenschaftlichen und praktischen Erfahrungsaustausch im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie und seiner Grenzgebiete zu fördern.
(2) Der Satzungszweck wird im Besonderen verwirklicht durch:
a) Ausrichtung einer Jahrestagung zur Fort- und Weiterbildung mit dem Ziel des Erfahrungsaustausches auf nationaler und internationaler Ebene auf den vorgenannten (1) Gebieten; darin eingeschlossen sind u. a. auch die Rheumatologie und die Rehabilitation mit physikalischer Therapie, die Technische Orthopädie, die Sportmedizin einschließlich Behindertensport und das öffentliche Gesundheitswesen.
b) Fakultative Mitwirkung an der Herausgabe eines einschlägigen Publikationsorganes.
Bisheriger Wortlaut § 4
§ 4 Aufbringung der Mittel
Die Mittel werden aufgebracht durch Beiträge, Spenden, Zuwendungen und evtl. Vermögenserträge.
Bisheriger Wortlaut §11 (6)
Der 1. Schriftführer ist für die Protokollführung,
der 2. Schriftführer für die Führung der Mitgliederliste verantwortlich.
Neuer Wortlaut §2
§ 2 Zweck und Aufgaben
(1) Der Verein hat das Ziel, die Fort- und Weiterbildung sowie den wissenschaftlichen und praktischen Erfahrungsaustausch im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie und seiner Grenzgebiete zu fördern.
(2) Der Satzungszweck wird im Besonderen verwirklicht durch:
a) Ausrichtung einer Jahrestagung zur Fort- und Weiterbildung mit dem Ziel des Erfahrungsaustausches auf nationaler und internationaler Ebene auf den vorgenannten (1) Gebieten; darin eingeschlossen sind u. a. auch die Rheumatologie und die Rehabilitation mit physikalischer Therapie, die Technische Orthopädie, die Sportmedizin einschließlich Behindertensport und das öffentliche Gesundheitswesen.
b) Fakultative Mitwirkung an der Herausgabe eines einschlägigen Publikationsorganes.
c) Förderung und Unterstützung junger Kolleginnen und Kollegen in ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit z.B. durch die Vergabe von Stipendien.
Neuer Wortlaut §4
§ 4 Aufbringung der Mittel
Die Mittel werden aufgebracht durch Beiträge, Spenden, Zuwendungen und evtl. Vermögenserträge.
Bei Bestehen eines finanziellen Sonderbedarfs kann die Mitgliederversammlung die Erhebung einer Umlage beschließen. Diese darf 100,00 Euro pro Jahr/je Mitglied nicht übersteigen.
Neuer Wortlaut §11 (6)
Aufgaben 1. Schriftführer: Öffentlichkeitsarbeit
Aufgaben 2. Schriftführer: Schriftverkehr der VSOU e.V. und Protokoll
Artikelinformation
SEITE: 1