Industrie und Handel - OUP 02/2013
Arthrose-Schmerzmedikament Vimovo ist erstattungsfähig
Das Schmerzmedikament Vimovo ist ab sofort eine erstattungsfähige Therapieoption zur Behandlung von Arthrose. Das neue Schmerzmedikament verbindet das potente nicht-steroidale Antirheumatikum Naproxen (500 mg) mit dem effektiven Protonen-pumpenhemmer Esomeprazol (20 mg). Damit steht ein einfaches Schmerzmedikament gegen Arthroseschmerzen zur Verfügung. Vimovo senkt außerdem das obere gastrointestinale Risiko signifikant im Vergleich zur Monosubstanz Naproxen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt durch die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage III Nummer 18) klar, dass fixe Kombinationen aus einem nicht-steroidalen Antirheumatikum (NSAR) mit einem Protonenpumpenhemmer (PPI) verordnungsfähig sind. Die Änderung ist mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ab sofort rechtskräftig.
Vimovo ist seit Februar 2012 in Deutschland zugelassen und seit April im deutschen Markt verfügbar. Kombinationen von Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen waren gemäß Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) bislang per se von der Erstattung durch die GKV ausgeschlossen. Vor dem Hintergrund der erstmaligen Zulassung von Vimovo hat der Unterausschuss Arzneimittel des G-BA in seiner Sitzung am 11. Juni 2012 die Änderung der AM-RL beschlossen und fixe Kombinationen von NSAR und PPI vom bisherigen Verordnungsausschluss ausgenommen.
Dirk Greshake, Vice President New and Core Business bei AstraZeneca, begrüßt die Änderung der AM-RL: „Wir freuen uns, dass der G-BA der innovativen Technologie von Vimovo Rechnung trägt. Die aktuelle Entscheidung bekräftigt, dass das Schmerzmedikament eine zweckmäßige Therapieoption darstellt, die im Rahmen ihrer Zulassung nun verordnungs- und erstattungsfähig ist. Damit können jetzt noch mehr Arthrosepatienten von der effektiven Schmerzlinderung mit integriertem Magenschutz durch Vimovo profitieren.“
Vimovo ist in Deutschland zur symptomatischen Behandlung von Arthrose, rheumatoider Arthritis und ankylosierender Spondylitis bei Patienten zugelassen, bei denen ein Risiko der Entwicklung von Magen- und/oder Duodenalulzera in Zusammenhang mit der Anwendung von NSAR besteht und bei denen eine Behandlung mit niedrigeren Dosierungen Naproxen oder anderen NSAR als nicht ausreichend erachtet wird. Patienten nehmen morgens und abends eine Tablette Vimovo ein. Weitere Informationen zu Vimovo finden Sie unter: www.vimovo.de
AstraZeneca GmbH
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