Medien - OUP 01/2020
Begutachtung chirurgisch-orthopädischer Berufskrankheiten durch mechanische EinwirkungBuchrezension
Um es gleich vorweg zu nehmen, von den bundesweit bekannten Kollegen Ludolph aus Düsseldorf und Meyer-Clement aus Hamburg ist mit der vorliegenden 1. Auflage dieses Buchs ein großer Wurf gelungen. Selbst in sonstigen Büchern, die speziell die Begutachtung zum Thema haben, sind orthopädische Berufserkrankungen in der Regel nur zum Teil erwähnt und bei weitem nicht so ausführlich dargestellt wie im vorliegenden Werk.
Der besondere Anspruch bei der Begutachtung von Berufserkrankungen liegt unter anderem darin, dass zunächst Zusammenhangsfragen zwischen beruflicher Einwirkung und nachgewiesenem Gesundheitsschaden beurteilt werden müssen; erst bei positivem Nachweis erfolgt dann die Einschätzung der MdE. Pro Jahr gehen etwa 10.000 Verdachtsanzeigen, wobei diese häufig bedingt durch unpräzise Gesetzestexte geprägt sind und dadurch zu einem Missverhältnis zwischen Erwartung und Realität führen. Oft unpräzise gefasste Tatbestände einzelner Berufskrankheiten verlagern das Problem in die Rechtsprechung, was dann an die Begutachtung solcher Fälle erhebliche Anforderungen stellt.
Während man Mitte der 1970er Jahre noch von lediglich 7 orthopädischen Berufserkrankungen ausging, sind mittlerweile 14 mechanisch bedingte Berufserkrankungen auf orthopädisch/unfallchirurgischem Gebiet vorhanden. Das vorliegende Werk ist mit seinen 476 Seiten äußerst gehaltvoll. Die allgemeinen Ausführungen und die Einführungen nehmen insgesamt nur 50 Seiten ein. Der übrige Teil gilt den einzelnen Berufskrankheiten. Dargestellt sind Berufskrankheit Nr. 2101 (Paratendinosen) bis zur BK 2115 (Musikerkrampf). Der Text zu jeder BK ist klinisch orientiert und vergleichbar gegliedert. Der Text lässt keinerlei Wünsche offen.
Man merkt es dem Werk deutlich an, dass es von Praktikern für Praktiker konzipiert und geschrieben wurde. Es gehört in die Wissensbasis, ob analog oder digital, eines jeden ärztlichen Gutachters und wird zweifelsfrei jedoch auch jedem Sachbearbeiter und Richter eine wertvolle Unterstützung sein.
Jörg Jerosch, Neuss
Artikelinformation
SEITE: 1