Arzt und Recht - OUP 09/2014

Mediation in Arzthaftungsfällen*

Das Allparteiengutachten selbst stellt den Sachverhalt nach den vorgelegten Schilderungen der Beteiligten und den zur Verfügung gestellten Unterlagen neutral und umfassend dar. Die Zusammenhänge werden dialektisch aus den unterschiedlichen Blickwinkeln der polarisierten Standpunkte der Parteien dargestellt. Die gegensätzlichen Sichtweisen werden vor dem Hintergrund der verfügbaren medizinischen Erkenntnis einschließlich der wissenschaftlichen Standards und Leitlinien allgemein verständlich gespiegelt. Falsifikationsmöglichkeiten werden, soweit sinnvoll, aufgezählt und abgearbeitet. Die Parteien haben unmittelbar Zugriff auf die gutachtliche Würdigung ihrer Sichtweise als Grundlage einer nachhaltigen Einigung ohne Unterwerfung unter eine apodiktische Feststellung. Hiermit werden dem ohnehin allparteilichen Mediator entscheidende Werkzeuge und Hilfen an die Hand gegeben, seine Aufgabe zu erfüllen.

Weitere Besonderheiten der Methode beruhen auf der Anforderung sämtlicher medizinischer Unterlagen direkt durch den Sachverständigen selbst — auch bei vorbehandelnden Ärzten und Hausärzten — unter Information und Einbeziehung der Parteien. Hierdurch wird eine weitere Beschleunigung erwartet und durch die Offenlegung der Mitarbeit eine Verbesserung der Streitkultur erhofft.

Das Modell erscheint auch geeignet bei sehr komplexen Sachverhalten und Fällen auf einer hohen Eskalationsstufe.

Gemäß dem Mediationsgesetz sind Rechtsanwälte verpflichtet, in Konfliktfällen auf die Möglichkeit eines Mediationsverfahrens hinzuweisen. Im Familienrecht und nachrangig im Baurecht ist das Verfahren bereits etabliert. In Arzthaftungsfällen stehen die Hürden bislang bei den Haftpflichtversicherern und die Gründe hierfür sind schwer zu analysieren. Vielleicht bedarf es aus ureigenem Interesse eines Anstoßes der Versicherten, die im Laufe ihres Berufslebens kaum einer substanziierten Anschuldigung entgehen können.

Korrespondenzadresse

Dr. med. Volker M. Seib

Chirurg, Unfallchirurg, medizinisch-
wissenschaftlicher Gutachter

Lipowskystraße 10

81373 München

mail@paradigma-institut.de

Fussnoten

* Nachdruck mit freundlicher Genehmigung aus www.chefarzt-aktuell.de 3/14

1 u.a.: Schrappe M. Süddeutsche Zeitung; Nr. 79; 4. April 2014

2 Schiltenwolf M. Sack M. Die Angst des Arztes. Deutsches Ärzteblatt 2014; 111: A-546, B-470, C-450

3 Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, verabschiedet am 21. Juli 2012

4 Greger R, Unberath H. MediationsG, § 1, ; Rn. 37

5 Colberg S.; Pilotprojekt Mediation in Medizinrecht, März 2014, S. 7; www.mediation-im-medizinrecht.de

6 Colberg, a.a.O., S. 7

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