Im Fall der streitgegenständlichen Entscheidung hatte die Patientin auf Anraten ihrer behandelnden Ärzte die Kostenübernahme einer Therapie bei ihrer Krankenkasse beantragt, die primär nicht Gegenstand des gesetzlichen Leistungskataloges, aber aus ärztlicher Sicht medizinisch notwendig war.
Nachdem insbesondere in den letzten 2 Jahren immer wieder Status und Rechte von Bewerteten und Bewertern Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen waren, soll in diesem Artikel auf die jüngsten Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main1, des OLG München2 sowie des OLG Brandenburg3 hingewiesen und eingegangen werden.
Eine am 20.05.2020 verkündete und nunmehr veröffentlichte Entscheidung des Landgerichts Dresden1 überrascht in ihrer Eindeutigkeit. Auch, wenn es im jeweiligen Einzelfall jeweils eine „Kleinigkeit“ abbilden mag, sind Auswirkungen für die Praxis und Klinik in der täglichen Arbeit zu erwarten.