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Ein juristisches Update
Heiko Schott
Herrn Prof. Dr. med. Dr. h.c. Jörg Jerosch in unvergessener Dankbarkeit für wertschätzende Förderung, Forderung, fachlichen Austausch, Diskussionen und langjährige Freundschaft
Die Fernbehandlung von Privatpatienten
Heiko Schott
Im Gegensatz zu kassenärztlichen Voraussetzungen der Fernbehandlung im Rahmen der Videosprechstunde (Anlage 31b BMV-Ä) erscheinen die Anforderungen bei Privatversicherten deutlich überschaubarer. Die Telematikinfrastruktur mit Software- und Qualitätssicherungsvoraussetzungen greift grundsätzlich nicht ein bei der Behandlung von Privatpatienten. Dennoch sind verschiedene zwingende Aspekte zu beachten. Dieser Artikel soll einen generellen Überblick über die Implementierung und Organisation der privatärztliche Fernbehandlung gewähren.
Neues Problem im Umgang mit Patientenanfragen
Eine am 20.05.2020 verkündete und nunmehr veröffentlichte Entscheidung des Landgerichts Dresden1 überrascht in ihrer Eindeutigkeit. Auch, wenn es im jeweiligen Einzelfall jeweils eine „Kleinigkeit“ abbilden mag, sind Auswirkungen für die Praxis und Klinik in der täglichen Arbeit zu erwarten.
Jameda-Rechtsprechung Update
Nachdem insbesondere in den letzten 2 Jahren immer wieder Status und Rechte von Bewerteten und Bewertern Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen waren, soll in diesem Artikel auf die jüngsten Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main1, des OLG München2 sowie des OLG Brandenburg3 hingewiesen und eingegangen werden.
Weiteres erfreuliches Urteil zugunsten der Kostenerstattung bei gesetzlich versicherten Patienten
Heiko Schott
Der Sachverhalt
Im Fall der streitgegenständlichen Entscheidung hatte die Patientin auf Anraten ihrer behandelnden Ärzte die Kostenübernahme einer Therapie bei ihrer Krankenkasse beantragt, die primär nicht Gegenstand des gesetzlichen Leistungskataloges, aber aus ärztlicher Sicht medizinisch notwendig war.
Wesentliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur wirtschaftlichen Aufklärungspflicht
Heiko Schott
Bereits in der Ausgabe OUP 01/2019 war die wirtschaftliche Aufklärungspflicht des Behandlers gegenüber Privatpatienten Gegenstand eines Artikels.
KV greift unzulässig in Therapiefreiheit bei Injektionen ein
Heiko Schott
Sachverhalt
Ein niedergelassener Orthopäde mit Kassensitz hat einen seiner Therapie- und Behandlungsschwerpunkte im Bereich der wirbelsäulennahen Injektionen.
KV rechnet Schmerztherapie jahrelang unzutreffend ab
Heiko Schott
In einem Honorarberichtigungsverfahren1 entschied nun das Sozialgericht Stuttgart zugunsten des durch den Verfasser vertretenen orthopädischen Schmerztherapeuten.
Hintergrund
Arzthaftung
Heiko Schott
Aus Sicht des Behandlers, Arztes und Operateurs stellen die rechtlichen Probleme rund um das Thema Aufklärung völlig nachvollziehbar hohe Hürden dar, die es im Alltag dennoch zu nehmen gilt. Immer wieder ist der Zeitpunkt der Aufklärung – neben weiteren inhaltlichen Schwierigkeiten – in der Rechtsprechung relevant.
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung
Heiko Schott
Was griffig klingt, entpuppt sich insbesondere in Detailfragen als komplexes Regelwerk, bei dem spezielle Vorgaben und Einbindungen noch gar nicht geklärt sind. Das Gesetz, das bereits zum 11.05.2019 in Kraft trat, veranlasst erhebliche Änderungen zahlreicher Normen, u.a. des SGB V, des Bundesmantelvertrags, der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, des EBM und des Sozialgerichtsgesetzes. Mit all seinen Regelungen greift der Gesetzgeber durchaus tief in die Praxisabläufe ein. Der KVNO-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Frank Bergmann warnte angesichts der umfangreichen Änderungen, die mit neuen Dokumentations- und Meldepflichten einhergehen, vor einem „Bürokratie-Tsunami“1.