Informationen aus der Gesellschaft - OUP 03/2024

Hybrid-DRG
Mehr Fluch als Segen für Orthopädie und Unfallchirurgie

Das aktuelle System experimentiert auf Kosten der Versicherten und Leistungserbringenden mit Kalkulationsmodellen der Zukunft. Anstatt aus den Fehlern von 2024 zu lernen, droht die Fortsetzung einer fehlerhaften Kalkulation trotz entsprechender Einwände der Fachgesellschaften und Berufsverbände. Für das Jahr 2025 jedoch voraussichtlich nicht durch das BMG, sondern durch die Vertreter der Selbstverwaltungspartner KBV, DKG und GKV.

Vonseiten der GFFC (Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkschirurgie e.V.) wurde im Sinne der InEK Grouper-Logik eine Differenzierung bzw. Aufteilung der bestehenden Hybrid DRGs I20M und I20N beantragt. Hierdurch könnten der Schweregrad des Eingriffs und auch der Sachkostenaufwand berücksichtigt und in die Vergütung komplexerer ambulanter Eingriffe sowie auch beidseitiger Eingriffen einfließen.

Es bleibt zu hoffen, dass wenn auch die Warnungen der Fachverbände an das BMG schon nicht gehört wurden, die Selbstverwaltung bei der Ausgestaltung des Hybrid-DRG-Systems 2025 aus den Kinderkrankheiten des Hybrid-DRGs lernt und eine notwendige Anpassung bei der Datensammlung, der Ausgestaltung der Hybrid-DRGs und der Kostenkalkulation vornehmen.

Korrespondenzadresse

Dr. med. Frank Schemmann

Zentrum für orthopädische Chirurgie

OC-Boxberg

Boxbergweg 3

66538 Neunkirchen

fschemmann@arcor.de

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