Arzt und Recht - OUP 09/2019
KV rechnet Schmerztherapie jahrelang unzutreffend ab GOP 30700 EBM ist nicht mengenbegrenzt – Grundsatzentscheidung des Sozialgerichts Stuttgart rechtskräftig
Die GOP 30700 ist ausdrücklich nicht mengenbegrenzt.
Einzig eine entfernte Grenze der Abrechnung bildet sicherlich die Plausibilität mit den entsprechenden zeitlichen Vorgaben.
Sollten sich Honorarkürzungen auf die Ziffer 30700 EBM beziehen, ist – wie in dem dargestellten Fall – zunächst das Widerspruchsverfahren (Widerspruchsfrist einen Monat ab Zustellung) und sodann, falls negativ, der Klageweg zu beschreiten. Darüber hinaus ist es natürlich unsinnig, ab Kenntnis von dieser Entscheidung die Ziffer 30700 EBM lediglich mengenbegrenzt zur Abrechnung zu bringen.
Lediglich der Vollständigkeit halber sei in diesem Kontext angemerkt, dass aktuell ein gerichtliches Verfahren zur Frage der grundsätzlichen Mengenbegrenzung der Ziffern 30702 und 30704 EBM im Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg derzeit anhängig ist.
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1 Urteil Sozialgericht Stuttgart, Az.: S 24 KA 827/18 vom 25.06.2019