Arzt und Recht - OUP 05/2023
Ein juristisches UpdateSchmerztherapie
Aus juristischer Sicht und Erfahrung kann die Kenntnis und Auseinandersetzung mit dieser Leitlinie aus den vorgenannten Gründen nur dringend jedem Arzt angeraten werden.
Fazit
Schmerztherapie ist medizinisch wie juristisch ständigem Wandel unterworfen.
Die aufgezeigten 3 Beispiele verdeutlichen diese stetige Veränderung von Anforderungen, Voraussetzungen und Modalitäten der Schmerztherapie und die Notwendigkeit der hiermit verbundenen Informationsverpflichtung. Die dichotome Motivation, einerseits das Beste in der Patientinnen-/Patientenversorgung zu verlangen und andererseits eingedenk bestehender Haftungsrisiken nicht selbstschädigend agieren zu wollen, bedingt für die Behandelnden die stetige Auseinandersetzung, sowohl in medizinischer als auch in juristischer Hinsicht.
Jörg Jerosch und ich haben genau diesen wechselseitigen Austausch in den letzten 20 Jahren immer sehr genossen und gewertschätzt. In stillem Gedenken.
Korrespondenzadresse
Rechtsanwalt Heiko Schott
Fachanwalt für Medizinrecht
Leithestraße 39
45886 Gelsenkirchen
mail@raschott.de
Heiko Schott: Kanzlei Schmelter & Schott, Gelsenkirchen
1 Vgl. Schott in OUP 2019, 9 (9–10)