Übersichtsarbeiten - OUP 07-08/2014

Langzeitbeobachtung Knieendoprothetik Genesis II im honorarbelegärztlichen Modell

Die Breite der strahldurchlässigen Linien wurde im Falle ihres Auftretens vermessen. Unter Zugrundelegung der Empfehlungen der amerikanischen Knee Society [2] wurden die tibialen und femoralen Implantatgrenzflächen jeweils in 7 Zonen eingeteilt (Abb. 2). Die tibiale Grenzfläche wurde dabei in der anteroposterioren Projektion, die Grenzfläche des femoralen Implantats in der seitlichen Projektion ausgewertet.

Tibiaseitig war die häufigste Stelle einer strahlendurchlässigen Linie in Zone 1 zu beobachten. Diese Zone befindet sich am medialen Rand des Tibiaplateaus. Bei insgesamt 69 röntgenologisch untersuchten Fällen konnte an dieser Zone in 7 Fällen (10,1 %) eine solche röntgendurchlässige Linie festgestellt werden.

Femurseitig traten die meisten röntgendurchlässigen Linien in Zone 4 (dorsale Kondylen) auf. Bei 69 untersuchten Fällen wurde an dieser Zone eine röntgendurchlässige Linie in 6 Fällen (8,7 %) beobachtet. Die Breite der Aufhellungslinien lag in allen Fällen bei 1 mm oder weniger. Insgesamt fanden sich in 22 Fällen Aufhellungslinien.

Lebensqualität und Zufriedenheit mit dem spezifischen Versorgungsmodell

Der Fragebogen zur Erfassung des allgemeinen Wohlbefindens besteht aus 7 Einzelfragen [3]. Der Patient wählt zu jeder Frage eine aus 6 Antwortmöglichkeiten zwischen 1 (trifft gar nicht zu) und 6 (trifft völlig zu). Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition des Punktwerts der einzelnen Frage, sodass eine Maximalpunktzahl 42 und eine Minimalpunktzahl von 7 erreichbar ist (Maximalpunktzahl: 7 Fragen x 6 Punkte = 42).

  • Frage 1: „Ich habe meine täglichen Anforderungen im Griff gehabt“ beantworteten 60 Patienten (63,2%) mit „trifft völlig zu, bzw. Stufe 6 der Skala. Die zweitgrößte Gruppe mit 12 Fällen (12,6 %) beantwortete diese Frage mit der Stufe 5.
  • Frage 2: „Ich bin innerlich erfüllt gewesen“ beantworteten ebenfalls die meisten Patienten (45 Fälle) mit der höchsten Stufe (50,6 %).
  • Frage 3: „Ich habe mich behaglich gefühlt“ beantworteten 42 Fälle (42,9 %) mit der höchsten Stufe auf der Skala.
  • Frage 4: „Ich habe mein Leben genießen können“ beantworteten ebenfalls die meisten Patienten mit der höchsten Stufe (40 Fälle; 40,8 %).
  • Frage 5: „Ich bin mit meiner Arbeitsleistung zufrieden gewesen“ beantworteten ebenfalls die meisten Patienten mit der höchsten Stufe (47 Fälle; 49,5 %).
  • Frage 6: „Ich war mit meinem körperlichen Zustand einverstanden“ wurde erkennbar schlechter beantwortet, dahingehend dass nur 32 mal (33,7 %) die höchste Stufe gewählt wurde, gefolgt von Stufe 4 mit 21 Fällen (22,1 %).
  • Frage 7: „ Ich habe mich richtig freuen können“ wurde wiederum von über der Hälfte (52 Fälle) mit dem höchsten Skalenwert beantwortet (54,2 %).

Die Gesamtpunktzahl des Marburger Fragebogens zum habituellen Wohlbefinden lag im Mittelwert bei 34 bei einer Standardabweichung von 8,7, einem Median von 37, einem unteren und oberen Quartil von 31 bzw. 40 Punkten.

Frage 8–10 sind nicht mehr Bestandteil des Marburger Fragebogens und dienen spezifisch der Evaluation des sektorenübergreifenden Versorgungsmodells.

  • Frage 8: „Waren Sie, alles in allem, mit Ihrem Aufenthalt im Krankenhaus zufrieden?“ Hier vergaben 83 Patienten (86,5 %) den höchsten Wert (Skalenstufe 6).
  • Frage 9a: „Waren Sie vor Ihrer Versorgung mit einem künstlichen Kniegelenk schon Mal im Krankenhaus?“ wurde in 52 Fällen mit „Nein“ (54,2 %) und in 44 Fällen mit „Ja“ (45,8 %) beantwortet. Die daraus folgende
  • Frage 9b: „Wenn ja: Waren Sie nun mit der Versorgung im Vergleich zu früheren Krankenhausaufenthalten zufrieden?“ wurde in 90,5 % (38 Fälle) mit der höchsten Stufe beantwortet.
  • Frage 10 lautete: „Ihre Operation im Krankenhaus erfolgte persönlich durch Ihren niedergelassenen Orthopäden und nicht durch einen fremden Arzt. War dies für Ihre Beurteilung Ihres Krankenhausaufenthaltes wichtig?“ Diese Frage traf in 79 Fällen (84 %) völlig zu (Stufe 6), in 11 Fällen (11,7 %) wurde die zweithöchste Stufe (Stufe 5) vergeben. In 4,3 % (4 Fälle) wurde ausgesagt, dass dies gar nicht zutrifft.

Die Überprüfung einer Korrelation zwischen dem KSS Teil 1 und dem Marburger Fragebogen ergab einen Korrelationskoeffizient von 0,398 bei einem adjustierten p-Wert von 0,0003 (Abb. 5). Eine noch höhere Korrelation wurde vorgefunden zwischen dem Function Score (KSS Teil 2) und dem Marburger Fragebogen mit einem Korrelationskoeffizienten von 0,695 und einem adjustierten p-Wert von 2 x 10–13 (Abb. 6).

Diskussion

Der vorgelegten Arbeit liegt ein retrospektives, monozentrisches, observationelles, nicht komparatives und einarmiges Studiendesign zugrunde. Methoden der Interferenzstatistik kommen nicht zum Einsatz. Die Studie ist der Evidenzstärke III zuzuordnen.

Die vorgelegte Arbeit repräsentiert nicht alleine eine typische klinische Nachuntersuchungsstudie mittel- bis langfristiger Ergebnisse nach knieendoprothetischem Ersatz, sondern sie will auch das subjektive Wohlbefinden als zentrale Dimension der Lebensqualität vor dem Hintergrund eines spezifischen Versorgungsmodells testen. Knapp 10 Jahre nach dem hier vorgestellten Versorgungsmodell wurde durch Gesetzgeber und Vertragspartner ein weiteres sektorenübergreifendes Konzept eingeführt, welches dem hier vorgestellten ähnelt: die Integrierte Versorgung (IV) Verträge für Endoprothetik in Hessen, von der Firma medicalnetworks in Kassel mit den Kassen entwickelt. Auch hier können niedergelassene Ärzte ihre Patienten in einem zugelassenen Krankenhaus selbst operieren und führen danach die Nachbehandlung durch. Bestandteil dieser IV-Verträge ist die Sammlung klinisch-wissenschaftlicher Daten bei den Krankenkassen, um eine mögliche Qualitätsverbesserung zu evaluieren. Auch dieser Sachverhalt hat den Erstautor dazu bewogen, für seine Fälle klinisch-wissenschaftliche Daten zu erheben. Diese zeichnen sich durch eine deutlich längere Nachuntersuchungszeit als die IV-Daten aus. Der Beginn einer wissenschaftlichen Datenerhebung auf dem Gebiet der Knieendoprothetik hat sich angeboten, aufgrund der ausschließlichen stationären Behandlung dieser Patienten und der ausreichenden Fallzahl in der Praxis des Erstautors. Eine vergleichbare Untersuchung auf dem Gebiet der Hüftendoprothetik hätte sich auch angeboten und bleibt einem zukünftigen Projekt vorbehalten.

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